Verbot bleihaltiger Schrotmunition in Feuchtgebieten!!!

Sachargumente wurden einfach ignoriert!

Verbot bleihaltiger Schrotmunition in Feuchtgebieten!!!

Sachargumente werden einfach missachtet!


Auch österreichische Delegierte befürworten ein Verbot bleihaltiger Munition in Feuchtgebieten. Sachliche Argumente werden einfach ignoriert!

„JAGD ÖSTERREICH verwehrt sich nicht pauschal gegen ein Verbot bleihaltiger Schrotmunition in Feuchtgebieten, aber der Vorschlag der EU-Komission schießt buchstäblich über das Ziel hinaus und weist erhebliche Mängel auf. So ist etwa die Gebietsdefinition derart vage formuliert, dass sonst trockene Gebiete binnen Minuten nach einem Regenereignis zu Feuchtgebieten erklärt werden. Gesetzteslagen, die sich wie ein Wetterhahn im Wind drehen und wenden, können keine Lösung sein. Ich bin entsetzt, dass unsere stichhaltigen Argumente einfach vom Tisch gewischt werden und auch der dringende Handlungsaufruf aller Landesjägermeister ignoriert wurde. Zudem sollte es den handelnden Personen im REACH-Ausschuss zu denken geben, dass erklärte Niederwildländer mit einer hohen Population von Wasservögeln wie Tschechien, Finnland, Slowakei, Ungarn und Malta entschieden gegen den Entwurf gestimmt haben“, kritisiert JAGD ÖSTERREICH-Präsident Ing. Roman Leitner das Abstimmungsverhalten.

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Vage Gebietsdefinition & mangelnde Gesprächsbereitschaft

Die EU-Kommission hat JAGD ÖSTERREICH bestätigt, dass im Zuge der zugrundeliegenden Feuchtgebietsdefinition alle sichtbaren und temporär sichtbaren Gewässer betroffen sind. Dies beinhaltet auch alle kleineren Pfützen, die nach einem Regenereignis entstanden sind. Damit kann ein sonst trockenes Feld binnen Minuten durch einen Regenschauer zum Feuchtgebiet werden. Einhergehend mit der festgeschriebenen 100-Meter Pufferzone und dem Besitz- bzw. Trageverbot erwachsen aus dem Gesetzesentwurf für die Jägerinnen und Jäger erhebliche Rechtsunsicherheiten. Ein rechtskonformer Jagdbetrieb wird in diesen Gebieten dadurch praktisch nicht umsetzbar.

<- Laut Gebietsdefinition der EK sind diese Pfützen ein Feuchtgebiet!

Seit 2012 besteht in Österreich ein Verbot von bleihaltiger Schrotmunition bei der Jagd auf Wasservögel. Der jetzige Gesetzentwurf geht weit über diese bestehende Regelung hinaus und beinhaltet überdies erhebliche Mängel in der praktischen Anwendung. Die österreichische Jägerschaft hat über mehrere Monate hinweg mehrmals auf diese Mängel hingewiesen und Sachargumente sowie Lösungsvorschläge beim zuständigen Umweltministerium eingebracht. Offensichtlich wurden jedoch die sachlichen Argumente der Jägerschaft ignoriert. Auch persönliche Gespräche mit Frau Bundesministerin Leonore Gewessler wurden JAGD ÖSTERREICH leider verwehrt.