Angeln verboten?

COVID-19 und die Fischerei

Das Netz ist voll mit Informationen zu und über das Coronavirus. Doch die Unmengen an widersprüchlichen Nachrichten und Falschmeldungen sorgen für Unklarheit. Es stellt sich die Frage - Dürfen wir und wenn Ja, wo dürfen wir die Fischerei ausüben?

Aworat teamangler fischenerlaubt

Grundsätzlich gilt lt. Verordnung des Bundesministers für Sozial, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz das Betreten von öffentlichen Orten als verboten. Dieses Verbot ist mit Stand 23.04.20 noch bis Ende April 2020 gültig und wird am Ende des Monats neu beurteilt.

Zu den derzeitigen Ausnahmen für das Verlassen des Wohnraums zählt unter anderem:

  • Aufenthalt im Freien, in der Natur für sportliche Betätigung (z.B. Laufen, Radfahren, etc.), oder Spaziergänge. Diese Aktivitäten sind alleine oder mit Personen des gemeinsamen Hausalts oder Haustieren gestattet.
  • Nach Rücksparache des Landesverbands für Fischerei Oberösterreich mit der OÖ. Landessanitätsdirektion ist das Fischen, solang es in unmittelbarer Nähe des Wohnsitzes und alleine ausgeübt wird, von der oben genannten Ausnahme umfasst.

Daher gilt:

Das Fischen ist alleine, allenfalls mit Personen aus den gemeinsamen Haushalts, in der Nähe des Wohnsitzes möglich, vorausgesetzt die Anreise zum Gewässer erfolgt mit dem privaten Fahrzeug oder zu Fuß!

Wie soll ich mich verhalten wenn ich auf andere Personen treffe?

Es wird geraten einen Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten, aber ein Abstand von mehreren Metern empfohlen. Fischereirechtliche Bestimmungen sind von den Einschränkungen und
Ausnahmeregelungen nicht betroffen. Es sind die lokalen Einschränkungen zu beachten.

Sollten sie vom Sicherheitsdienst kontrolliert werden, gilt es triftige, glaubhafte Gründe für den Fischfang zu nennen.

Folgende Gründe fallen nicht unter triftige Gründe:

  • Angeltourismus mit weiter Anreise
  • Aufstellen eines (Schirm-)zelts
  • Nachtfischen
  • gemeinsames Angeln
  • Grillen
  • Fischen an Teichanlagen, wo mehrere Personen gleichzeitig Angeln gilt als bedenklich!

Den Anordnungen des öffentlichen SIcherheitsdienstes ist jedenfalls Folge zu leisten.

Weitere Informationen zum Coronavirus und den aktuellen Maßnahmen sind unter folgendem Link zu finden:

https://www.sozialministerium....

Bleibt gesund und passt auf euch auf!

Euer AWOrat-Team


Oben stehende Informationen stammen vom OÖ. Landesfischereiverband und sind daher für Oberösterreich gültig. Die Regelungen sollten sich mit den anderen Landesfischereiverbänden gleichen, jedoch gilt es sich vor der Ausübung der Fischerei beim zuständigen Landesfischereiverband zu informieren.

Links zu den zuständigen Fischereiverbänden:

Oberösterreich - https://www.lfvooe.at/
Salzburg - http://www.fischereiverband.at...
Steiermark - http://www.fischereiverband-st...
Niederösterreich - https://www.noe-lfv.at/
Wien - http://wiener-fischereiausschu...
Burgenland - http://www.fischereiverband-ne...
Kärnten - http://www.kaerntner-landesfis...
Tirol - https://www.tiroler-fischereiv...
Vorarlberg - https://www.tiroler-fischereiv...

Oder unter https://www.fischerei-verband....

Stand 23.04.2020