Öffnung des österreichischen Beschussamts und der Schießstätten

Information der ARGE Zivilen Sicherheit

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Beschussämter: Die Beschussämter sind seit 20. April 2020 wieder eingeschränkt geöffnet. Es gelten besondere Maßnahmen um das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten:

  • Die Einreichung und Abholung ist Montag bis Mittwoch von 8 bis 12 Uhr möglich. Eine Terminvereinbarung ist nicht möglich.
  • Den Vorraum einzeln betreten. Dort befindet sich ein Waffenwagen, wo die Waffen mit dem zuvor fertig ausgefüllten Einreichblatt abgestellt werden.
  • Nach erfolgtem Beschuss werden die Einreicher informiert und die Abholung erfolgt gleich wie bei der Einreichung.
  • Die Mandatsbescheide werden im Postweg verschickt und per Überweisung bezahlt. Eine Barzahlung ist nicht möglich.
  • Um die Einhaltung der Abstandsregel zu gewährleisten, wird mit verringertem Personalstand gearbeitet. Es wird daher zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.
  • Die beiden Schießstätten der Beschussämter sind weiterhin noch geschlossen.

Schießstätten: Diese Informationen beziehen sich auf die Pressekonferenz von Vizekanzler Werner Kogler am 14.4.2020.

Sportstätten (einschließlich Schießstätten) können ab Anfang Mai unter bestimmten Hygienemaßnahmen und Sicherheitsvorschriften wieder öffnen

Leider wurde bis jetzt noch kein konkreter Erlass herausgegeben!

Diese Informationen wurden von der ARGE Zivilen Sicherheit bereitgestellt!

Euer AWOrat-Team

23.04.2020